Seit 2020 gilt eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Ausbildung in den Pflegeberufen. Die Ausbildung dauert 3 Jahre
und schließt mit der Bezeichnung "Pflegefachmann" bzw. "Pflegefachfrau" ab. Absolventen mit diesem Berufsabschluss können in allen Einrichtungen arbeiten, in denen
pflegebedürftige Menschen versorgt werden, z. B. in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizen.
PFLEGEFACHFRAUEN UND -MÄNNER SIND ZUM BEISPIEL ZUSTÄNDIG FÜR:
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Die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs der Patienten
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Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
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Die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege